Rechtsprechung
   BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3105
BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02 (https://dejure.org/2002,3105)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 1 C 7.02 (https://dejure.org/2002,3105)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 1 C 7.02 (https://dejure.org/2002,3105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO § 121; AsylVfG § 34; AuslG § 51 Abs. 1, § 53
    Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Rechtskraftwirkung; Abschiebungsschutz; erneute Abschiebungsandrohung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 121
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutz; Asylverfahren; Aufhebung; Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Berufung; Heimatstaat; Rechtskraftbindung; Rechtskraftwirkung; Rechtskraftwirkung; Rückkehrgefährdung; Sach- und ...

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsandrohung - Rechtskraftwirkung - Gewährung von Abschiebungsschutz - Erneute Androhung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 34 Abs. 1 ; AuslG § 50; VwGO § 121
    D (A), Verfahrensrecht, Berufung, Zulässigkeit, Berufungsbegründung, Rechtsmittelbelehrung, Fristen, Jahresfrist, Verwaltungsgericht, Urteil, Rechtskraft, Bindungswirkung, Erneute Abschiebungsandrohung, Änderung der Sach- und Rechtslage

  • Judicialis

    VwGO § 121; ; AsylVfG § 34; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 121; AsylVfG § 34; AuslG § 51 Abs. 1 § 53
    Verwaltungsprozessrecht; Asylverfahrensrecht; Ausländerrecht - Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Rechtskraftwirkung; Abschiebungsschutz; erneute Abschiebungsandrohung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 83 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02
    Allerdings steht - wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - nach § 121 VwGO die Rechtskraft des auf eine erfolgreiche Anfechtungsklage ergangenen Urteils bei unveränderter Sach- oder Rechtslage dem erneuten Erlass eines gleich lautenden Verwaltungsakts aus den vom Gericht missbilligten Gründen entgegen (Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ; vgl. ferner Urteil vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 4.01 - DVBl 2002, 340).

    Die Rechtskraftwirkung des § 121 VwGO tritt nämlich unabhängig davon ein, ob das rechtskräftige Urteil die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat oder nicht (Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 18; Urteil vom 8. Dezember 1992, a.a.O., S. 259).

    Dadurch unterscheidet sich dieser Fall von dem durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Dezember 1992 (a.a.O.) entschiedenen, in welchem sich die das rechtskräftige Urteil tragende Rechtsauffassung durch eine spätere höchstrichterliche Entscheidung als falsch erwiesen hat, ohne dass damit jedoch - wie hier - der konkrete prozessuale Anspruch zwischen den Beteiligten des Rechtsstreits abweichend von dem ersten Urteil rechtskräftig geklärt worden wäre.

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02
    Allerdings steht - wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - nach § 121 VwGO die Rechtskraft des auf eine erfolgreiche Anfechtungsklage ergangenen Urteils bei unveränderter Sach- oder Rechtslage dem erneuten Erlass eines gleich lautenden Verwaltungsakts aus den vom Gericht missbilligten Gründen entgegen (Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ; vgl. ferner Urteil vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 4.01 - DVBl 2002, 340).

    Der Zweck der Rechtskraft, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens wie auch zur Wahrung der Autorität der getroffenen Gerichtsentscheidung im Folgeverfahren unterschiedliche Ergebnisse zu der aus einem festgestellten Tatbestand hergeleiteten Rechtsfolge zu vermeiden (Urteil vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 4.01 - a.a.O.), kann dem erneuten Erlass der Abschiebungsandrohung deshalb hier nicht entgegengehalten werden.

  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02
    Für diesen Fall hat der Senat das Bundesamt mangels entsprechender Ermächtigung in § 73 AsylVfG als nicht zuständig für den Erlass einer Abschiebungsandrohung angesehen und dabei darauf hingewiesen, dass bei Widerrufs- oder Rücknahmefällen der ursprünglich erfolgreiche Asylbewerber regelmäßig über eine zwischenzeitlich erteilte ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung verfügen wird (Urteil vom 23. November 1999 - BVerwG 9 C 16.99 - BVerwGE 110, 111 ).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02
    Denn der Beschluss über die Zulassung der Berufung enthielt nicht die erforderliche Belehrung über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung, so dass mit dessen Zustellung lediglich die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO in Gang gesetzt wurde (Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98

    Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02
    Denn das Berufungsbegehren des Bundesbeauftragten oder ein entsprechender Antrag des Bundesamts, mit dem sie sich gegen die Gewährung von Abschiebungsschutz oder Abschiebungshindernissen durch das Verwaltungsgericht erster Instanz wenden, erfasst nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich auch die Aufhebung der Abschiebungsandrohung durch das Verwaltungsgericht, selbst wenn dies in den Anträgen nicht ausdrücklich erwähnt wird (vgl. Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - ; Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 9 B 31.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29).
  • BVerwG, 05.11.1985 - 6 C 22.84

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neue Beweismittel

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02
    Die Rechtskraftwirkung des § 121 VwGO tritt nämlich unabhängig davon ein, ob das rechtskräftige Urteil die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat oder nicht (Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 18; Urteil vom 8. Dezember 1992, a.a.O., S. 259).
  • BVerwG, 09.02.2000 - 9 B 31.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Maßgeblichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02
    Denn das Berufungsbegehren des Bundesbeauftragten oder ein entsprechender Antrag des Bundesamts, mit dem sie sich gegen die Gewährung von Abschiebungsschutz oder Abschiebungshindernissen durch das Verwaltungsgericht erster Instanz wenden, erfasst nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich auch die Aufhebung der Abschiebungsandrohung durch das Verwaltungsgericht, selbst wenn dies in den Anträgen nicht ausdrücklich erwähnt wird (vgl. Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - ; Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 9 B 31.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung

    Auch begründet eine spätere gerichtliche - auch höchstrichterliche - Klärung einer Sach- oder Rechtsfrage abweichend von dem früheren rechtskräftigen Urteil keine Änderung der Sach- oder Rechtslage, die eine Lösung von der Rechtskraftbindung rechtfertigen könnte (BVerwG, Urt. v. 31.07.2002 - 1 C 7/02 -, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 1, 1; Urt. v. 18.09.2001, - 1 C 7/01 -, BVerwGE 115, 118 = DVBl. 2002, 343 = NVwZ 2002, 345 = DÖV 2002, 301 = InfAuslR 2002, 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2008 - 13 S 2809/07

    Zur Rechtskraft eines Urteils und Rücknahme einer Ausweisungsverfügung -

    Die Rechtskraftwirkung des § 121 VwGO tritt unabhängig davon ein, ob das rechtskräftige Urteil die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat oder nicht (BVerwG, Urteil vom 8.12.1992, a.a.O. m.w. Nachw., Urteil vom 31.7.2002 - 1 C 7.02 - NVwZ 2003 Beilage I 1, 1-2).
  • OVG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 A 723/03

    Gewährung einer Tierseuchenentschädigung; Umfang der Bindungswirkung eines

    In einem solchen Fall überwindet die Rechtskraftwirkung der zeitlichen nachfolgenden Entscheidung diejenige des vorausgegangenen Urteils (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 -1 C 7/02 -, Juris).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 B 338.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Bindungswirkung

    Er hat dies auch für vorgreifliche Rechtsverhältnisse weitgehend abgelehnt und die Rechtskraftwirkung auf den entschiedenen Streitgegenstand begrenzt, um dem gerade im öffentlichen Recht vielfach in besonderem Maße bestehenden Bedürfnis gerecht zu werden, flexibel auf sich ändernde Verhältnisse, aber auch bei als unrichtig erkannten Vorentscheidungen reagieren zu können (vgl. z.B. Urteil vom 18. September 2001 BVerwG 1 C 4.01 BVerwGE 115, 111 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 82 S. 10 f.; vgl. ferner Urteil vom 31. Juli 2002 BVerwG 1 C 7.02 Buchholz a.a.O. Nr. 85; jeweils m.w.N.).
  • VG Minden, 12.07.2012 - 9 K 1201/12

    Formelle Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsbescheides aufgrund fehlender

    vgl. BVerwG, Urteile vom 08.12.1992 - 1 C 12.92 -, BVerwGE 91, 256 = juris, Rn. 15, und vom 31.07.2002 - 1 C 7.02 -, NVwZ 2003, Beilage I 1, 1 = juris, Rn. 15.
  • VG Freiburg, 15.12.2009 - A 5 K 1548/08

    Widerruf, Rücknahme, Flüchtlingsanerkennung, Türkei, PKK, Vorverfolgung,

    Demgegenüber tritt die Rechtskraftwirkung des § 121 VwGO unabhängig davon ein, ob das rechtskräftige Urteil die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat oder nicht (BVerwG, Urt. v. 31.07.2002 - 1 C 7.02 -, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 1, 1-2 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 85 sowie Urt. v. 05.11.1985 - 6 C 22.84 - , Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 18; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.06.2005 - A 13 S 952/04 - Beschl. v. 27.10.2000 - 9 S 1996/00 -, VBlBW 2001, 328; VG Freiburg, Urt. v. 07.08.1997 - A 3 K 12700/96 -, NVwZ-RR 1999, 683).).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht